Ambulante Vorsorgeleistung (früher "offene Badekur")
Der Weg zur Kur
Die "offene Badekur" heißt nun "ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort" und ist bereits seit Juni 2021 mittlerweile als Pflichtleistung festgelegt:
· Kurzuschuss bis zu 16,00 € kann gewährt werden
· Die ambulante Kur sollte 21 Tage dauern
· Das Kurwiederholungsintervall beträgt in der Regel drei Jahre
Da die ambulante Vorsorgemaßnahme als Pflichtleistung im Sozialgesetzbuch veranktert ist, kann die Krankenkasse einen begründeten Kurantrag nicht mehr ablehnen, wenn Therapiemaßnahmen am Heimatort durchgeführt wurden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Wir beraten Sie gerne rund um das Thema "ambulante Vorsorgemaßnahme" - ganz egal wo Sie wohnen. Telefonisch, persönlich und individuell klären wir Sie über die Möglichkeiten auf, um Ihre Gesundheitsvorsorge in unserem 5-Sterne Campingresort durchführen zu können (Kur-Hotline: 0800 / 000 5707).
Ihr Kurantrag
Zuerst füllen Sie mit Ihrem Hausarzt einen schriftlichen Antrag aus, welche die Krankenkasse überprüft und genehmigt. Anschließend können Sie sich einen Kurort und Campingplatz aussuchen. Das Budget des Hausarztes wird dadurch nicht belastet. Der Kurantrag sollte mindestens zwei Monate vor dem geplanten Gesundheitsaufenthalt gestellt werden. Bei eventueller Ablehnung können und sollten Sie schriftlichen Widerspruch einlegen. Dies geschieht in Zusammenarbeit und Unterstützung mit Ihrem Hausarzt und mit uns (Kur-Hotline).
Den Kurantrag können Sie sich auch hier herunterladen:
Nachsorge
Ambulante Rehaleistungen gibt es für 20 Behandlungstage. Bei stationären Rehakuren gilt eine Obergrenze von drei Wochen. Erst nach Ablauf von drei Jahren kann erneut eine ambulante Rehakur beantragt werden. Gerne informieren wir Sie in Zukunft, wann Sie eine weitere Leistung beantragen können.
Die Kur als Ziel zu mehr Lebensqualität
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass der Hausarzt aber auch unsere Badeärzte vor Ort Behandlungsformen wie Fango, Massagen, Krankengymnastik usw. verordnen können. Die maximale Verordnungsmenge beträgt bei Heilmittel pro Rezept im Regelfall sechs Einheiten pro Behandlungsart, Folgeverordnungen sind möglich. Bitte beachten Sie, dass Rezepte welche Sie von zu Hause mitbringen nicht älter als vier Wochen sein dürfen, es sei denn Ihr Arzt legt den späteren Behandlungstermin auf der Verordnung fest. Bei der Verordnung von Heilmittel über die Chipkarte müssen Sie in der Regel 10 % der Kosten selbst tragen.