Was leistet die Krankenkasse?
Ambulante Vorsorgeleistungen, ambulante Rehabilitationen (früher ambulante Badekuren) Nach wie vor tragen die gesetzlichen Krankenkassen einen Grossteil der Kosten für die Aufwendungen der ambulanten Vorsorgeleistung bzw. ambulante Reha-Maßnahme. Dieses ist im Sozialgesetzbuch § 23 V verankert. Kur-Tageszuschuss: Nach der gesetzlichen Regelung stehen Ihnen diese Leistungen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen, zu. Der Tageszuschuss Ihrer Krankenkasse (Unterbringung und Verpflegung) beträgt in der Regel pro Person 8,-- bis 13,-- EUR bzw. 100,-- EUR pauschal. Was viele nicht wissen. Dieser Anspruch gilt selbstverständlich auch für Mitmenschen, die schon aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind (z. B. Rentner). Welche Zuzahlungen für die Kur fallen an? 10,-- EUR einmalig für das Kurarzt-Rezept (nicht bei allen Kassen). Der durchschnittliche Zuzahlungsbetrag liegt bei ca. 75,-- EUR. Der Kurantrag: > zuerst zum Hausarzt > schriftlicher Antrag > Krankenkasse prüft und genehmigt > Kurort und Campingplatz aussuchen. Das Budget des Hausarztes wird dadurch nicht belastet. Der Kurantrag sollte mindestens 2 Monate vor dem geplanten Gesundheitsaufenthalt gestellt werden. Bei eventueller Ablehnung können und sollten Sie schriftlichen Widerspruch einlegen, dies geschieht am besten in Zusammenarbeit / Unterstützung mit Ihrem Hausarzt. 65 % der Widersprüche sind erfolgreich. PS: Alle Personen, die in der Zeit vom 26.11.2016 bis 18.02.2017 ihre ambulante Badekur in unserer Praxis absolvieren, haben freien Zugang von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Montag bis Freitag) in unseren Fitnessraum mit einer kostenlosen Einführung. Die Kur, als Ziel zu einem mehr an Lebensqualität. Können Heilmittel über die Krankenkasse-Chipkarte verordnet werden?Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass der Hausarzt aber auch unsere Badeärzte vor Ort wirksame Behandlungsformen wie Fango, Massagen, Krankengymnastik usw., verordnen. Die maximale Verordnungsmenge beträgt bei Heilmittel pro Rezept im Regelfall sechs Einheiten pro Behandlungsart, Folgeverordnungen sind möglich. Achtung wichtig! Rezepte, die Sie von zu Hause mitbringen, dürfen nicht älter als 12 Tage sein, außer Ihr Arzt legt den späteren Behandlungstermin auf der Verordnung fest. Welche Zuzahlungen fallen an? Bei der Verordnung von Heilmittel über Chipkarte müssen Sie 10 % der Kosten selber tragen. Bei 6 x Fango mit 6 x Massage beträgt diese einmalig insgesamt ca. 21,-- EUR. |